Wiederholungslehrgang
Lehrgangsbezeichnung
Staatlich anerkannter Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik"
Mit der Teilnahme am Wiederholungslehrgang „Verwenden von Pyrotechnik“ wird die Verpflichtung gemäß §32 Absatz 5 der 1. SprengV für Inhaber einer Erlaubnis nach §§ 7 und 27 SprengG sowie eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG hinsichtlich der Inhalte folgender Lehrgänge erfüllt :
– Grund- und Sonderlehrgänge für das Verwenden von Pyrotechnik
insbesondere
– Grundlehrgang „Abbrennen von Feuerwerken“ (Großfeuerwerker)
– Grundlehrgang „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater“
– Sonderlehrgang „Spezialeffekte für szenische Darstellungen“.
Zulassungsvoraussetzungen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs. 2 der 1.SprengV
(Bitte pünktlich beantragen - je nach Bundesland dauert die Ausstellung der Bescheinigung 4 - 8 Wochen)
Bitte beachten:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vor Lehrgangsbeginn vorzulegen! Sollte diese am Lehrgangstag nicht vorliegen, wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.
Lehrgangsabschluss
Der Wiederholungslehrgang beinhaltet keine Prüfung. Alle Teilnehmer erhalten nach Abchluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie beim zuständigen GAA ihren Befähigungsschein nach 20 SprengG. bzw. Erlaubnis nach 27 SprengG. verlängern
Stundenplan (Wiederholungslehrgang) | |
---|---|
Zeit |
Thema |
09:00 - 09:45 |
Einführung und Wissenstest |
09:45 - 10:30 |
Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen |
10.30 - 10:45 |
Pause |
10:45 - 11:30 |
Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen |
11:30 - 12:15 |
Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen für die Planung und Durchführung der Verwendung von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie Explosivstoffe. |
12:15 - 13:00 |
Mittagspause |
13:00 - 14:30 |
Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen … |
14:30 - 14:45 |
Pause |
14:45 - 15:30 |
Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen … |
15:30 - 16:15 |
Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen |
16:15 - 16:30 |
Pause |
16:30 - 17:15 |
Aussprache und Abschlussgespräch |