Großfeuerwerkerlehrgang

Lehrgangsbezeichnung

Staatl. anerkannter Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen (Abbrennen von Feuerwerken).


Lehrgangsinhalt

Der Lehrgang vermittelt die Fachkunde für das Erwerben sowie den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1-F4, T1-T2 und pyrotechnischen Sätzen (Schwarz- und Nitropulver) beschränkt auf das Überlassen, die Empfangnahme, Aufbewahren, Verwenden, Verbringen, innerhalb der Betriebsstätte den Transport und das Vernichten.

Zulassungsvoraussetzungen

- Mindestalter 21 Jahre

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass

- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs. 2 der 1.SprengV
(Bitte pünktlich beantragen - je nach Bundesland dauert die Ausstellung der Bescheinigung 4 - 8 Wochen)

- 20 Helfernachweise über die Teilnahme an Großfeuerwerken (im Original)

Lehrgangsabschluss

Der Grundlehrgang beinhaltet eine schriftliche und praktische Prüfung unter Aufsicht des GAA. Alle Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Fachkundezeugnis, mit der sie beim zuständigen GAA ihren Befähigungsschein nach 20 SprengG. bzw. Erlaubnis nach 27 SprengG. beantragen können

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