Großfeuerwerkerlehrgang
Lehrgangsbezeichnung
Staatl. anerkannter Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen (Abbrennen von Feuerwerken).
Lehrgangsinhalt
Der Lehrgang vermittelt die Fachkunde für das Erwerben sowie den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1-F4, T1-T2 und pyrotechnischen Sätzen (Schwarz- und Nitropulver) beschränkt auf das Überlassen, die Empfangnahme, Aufbewahren, Verwenden, Verbringen, innerhalb der Betriebsstätte den Transport und das Vernichten.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs. 2 der 1.SprengV
(Bitte pünktlich beantragen - je nach Bundesland dauert die Ausstellung der Bescheinigung 4 - 8 Wochen)
- 20 Helfernachweise über die Teilnahme an Großfeuerwerken (im Original)
Bitte beachten:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vor Lehrgangsbeginn vorzulegen! Sollte diese am Lehrgangstag nicht vorliegen, wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.
Die Helfernachweise sind spätestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn im Original zur Prüfung vorzulegen.
Lehrgangsabschluss
Der Grundlehrgang beinhaltet eine schriftliche und praktische Prüfung unter Aufsicht des GAA. Alle Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Fachkundezeugnis, mit der sie beim zuständigen GAA ihren Befähigungsschein nach 20 SprengG. bzw. Erlaubnis nach 27 SprengG. beantragen können